Allgemeine Geschäftsbestimmungen

  1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit a² solutions. Bezugnahmen oder Gegenbestäti­gun­gen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedin­gungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übri­gen gleich­wohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden For­mulierung am nächsten kommt.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

a² solutions erteilte Aufträge sind Dienstleistungs- oder Urhe­ber­werksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Alle erstellten Projekte, Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts­gesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht er­reicht ist. a² solutions überträgt dem Auftraggeber die unein­ge­schränkten Nutzungsrechte für alle Medien, sofern nicht anders vereinbart. Diese gehen an den Auftraggeber über, sobald die Leistungen vollständig abgegolten sind (Datum des Honor­ar­ein­gangs).

  1. Leistungsbeschreibung

a² solutions erbringt Dienstleistungen gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die in einem separaten Angebot oder in anderer Schriftform (z.B. E-Mail) festgehalten sind. Die Leis­tun­gen umfassen die Entwicklung, Anpassung und Optimierung von Websites oder webbasierten Anwendungen nach den indivi­duellen Anfor­derungen des Kunden. Änderungen oder Ergän­zungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestä­tigung durch beide Parteien.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetz­lichen Mehrwertsteuer. Die genauen Preise für die Dienst­leis­tungen werden im Angebot oder Vertrag festgelegt.

Zahlungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Ausgenommen hiervon sind Anzahlungsrechnungen. Diese sind sofort nach Rechnungseingang fällig. a² solutions behält sich das Recht vor, erst nach Zahlungseingang mit der verein­barten Leis­tungserbringung zu beginnen.

Wartungsverträge werden für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen. Die Pauschale ist bei monatlicher Zahlweise jeweils zum 1. eines Monats fällig, bei jährlicher Zahlung im Voraus für ein Jahr zu entrichten. Weitere Bedingungen sind dem jeweiligen Vertragsdokument zu entnehmen.

Bei Zahlungsverzug des Auftaggebers behält sich a² solutions vor, nach BGB § 286 ff. Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz verlangen.

  1. Sonderleistungen, Nebenkosten

Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar eine Korrekturphase nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Designkorrekturen, d. h. Änderungen, die Änderungen an den bereitgestellten Templates umfassen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich Projekte zeitnah abzunehmen. a² solutions behält sich jedoch vor, nach 7 Tagen eine Teilrech­nung bzw. die Abschlussrechnung zu stellen.

Kosten für Porto, Recherche, Kommunikation etc. sind im Honorar inbegriffen. Bei unvorhergesehen Aufwänden, die über das vereinbarte Honorar und den geschätzten Zeitaufwand hinaus gehen, können zusätzliche Kosten entstehen. Der Auftraggeber wird darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

  1. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten

a² solutions verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des Auftrag­gebers. Darüber hinaus verpflichtet sich a² solutions zur Ver­schwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneinge­schrän­kt auch nach Abschluss des Projekts. Im Gegenzug ist der Auftrag­geber verpflichtet, a² solutions im Briefing alle zur Aus­führung des Auftrages als notwendig erachteten Informationen zur Verfü­gung zu stellen, insbesondere alle Vorlagen (Templates) und Zugänge.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die entstehen, da der Auftraggeber dies nicht erfüllt, gehen zu Lasten des Auf­trag-gebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Für bereits begonnene Arbeiten behält a² solutions den ursprünglich vereinbarten Vergütungsanspruch. Der Auftrag-geber versichert, dass er zur Verwendung aller a² solutions über-gebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er a² solutions von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

  1. Haftung

a² solutions übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses. Die Endfassungen von Konzepten, Layouts und anderen Projekten werden vom Auf­traggeber per E-Mail freigegeben. Mit der Freigabe über­nimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Wer­kes. Der Aufraggeber ist verpflichtet etwaige, später ent­deckte Fehler binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden.

Sofern diese Mitwirkungspflicht (siehe 6. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten) verletzt wird, haftet a² solutions nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Brie­fing entstehen. a² solutions haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtver-letzungen beschränkt sich die Haftung von a² solutions auf den vorhersehbaren, ver­tragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausge­schlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Braunschweig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.