Allgemeine Geschäftsbestimmungen
- Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit a² solutions. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
a² solutions erteilte Aufträge sind Dienstleistungs- oder Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Alle erstellten Projekte, Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. a² solutions überträgt dem Auftraggeber die uneingeschränkten Nutzungsrechte für alle Medien, sofern nicht anders vereinbart. Diese gehen an den Auftraggeber über, sobald die Leistungen vollständig abgegolten sind (Datum des Honorareingangs).
- Leistungsbeschreibung
a² solutions erbringt Dienstleistungen gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die in einem separaten Angebot oder in anderer Schriftform (z.B. E-Mail) festgehalten sind. Die Leistungen umfassen die Entwicklung, Anpassung und Optimierung von Websites oder webbasierten Anwendungen nach den individuellen Anforderungen des Kunden. Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die genauen Preise für die Dienstleistungen werden im Angebot oder Vertrag festgelegt.
Zahlungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Ausgenommen hiervon sind Anzahlungsrechnungen. Diese sind sofort nach Rechnungseingang fällig. a² solutions behält sich das Recht vor, erst nach Zahlungseingang mit der vereinbarten Leistungserbringung zu beginnen.
Wartungsverträge werden für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen. Die Pauschale ist bei monatlicher Zahlweise jeweils zum 1. eines Monats fällig, bei jährlicher Zahlung im Voraus für ein Jahr zu entrichten. Weitere Bedingungen sind dem jeweiligen Vertragsdokument zu entnehmen.
Bei Zahlungsverzug des Auftaggebers behält sich a² solutions vor, nach BGB § 286 ff. Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz verlangen.
- Sonderleistungen, Nebenkosten
Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar eine Korrekturphase nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Designkorrekturen, d. h. Änderungen, die Änderungen an den bereitgestellten Templates umfassen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich Projekte zeitnah abzunehmen. a² solutions behält sich jedoch vor, nach 7 Tagen eine Teilrechnung bzw. die Abschlussrechnung zu stellen.
Kosten für Porto, Recherche, Kommunikation etc. sind im Honorar inbegriffen. Bei unvorhergesehen Aufwänden, die über das vereinbarte Honorar und den geschätzten Zeitaufwand hinaus gehen, können zusätzliche Kosten entstehen. Der Auftraggeber wird darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
- Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten
a² solutions verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des Auftraggebers. Darüber hinaus verpflichtet sich a² solutions zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts. Im Gegenzug ist der Auftraggeber verpflichtet, a² solutions im Briefing alle zur Ausführung des Auftrages als notwendig erachteten Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere alle Vorlagen (Templates) und Zugänge.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die entstehen, da der Auftraggeber dies nicht erfüllt, gehen zu Lasten des Auftrag-gebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Für bereits begonnene Arbeiten behält a² solutions den ursprünglich vereinbarten Vergütungsanspruch. Der Auftrag-geber versichert, dass er zur Verwendung aller a² solutions über-gebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er a² solutions von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Haftung
a² solutions übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses. Die Endfassungen von Konzepten, Layouts und anderen Projekten werden vom Auftraggeber per E-Mail freigegeben. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Werkes. Der Aufraggeber ist verpflichtet etwaige, später entdeckte Fehler binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden.
Sofern diese Mitwirkungspflicht (siehe 6. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten) verletzt wird, haftet a² solutions nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Briefing entstehen. a² solutions haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtver-letzungen beschränkt sich die Haftung von a² solutions auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Braunschweig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.